Teilnahme- und Geschäftsbedingungen


Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an unseren Veranstaltungen und möchten Sie auf folgende Teilnahme- und Geschäftsbedingungen hinweisen.

Die IRE GmbH haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referent:innen vermittelten Lehrinhalte.

Sollten die Veranstaltungen durch Krankheit von Referent:innen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von der IRE GmbH zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht Teilnehmenden nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn Teilnehmenden bereits weitere Kosten, z. B. Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind. Sollten Teilnehmende an einer kostenpflichtigen Veranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund der Absage – Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr von

  • 100 %, wenn früher als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird,
  • 50 %, wenn zwischen 2 und 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird,
  • 30 %, wenn zwischen 1 und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird.


Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Kostenloses Rücktrittsrecht besteht innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss. Bei mehrteiligen Veranstaltungen ist die Absage von einzelnen Veranstaltungsteilen nicht möglich. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungsteilen wird die gesamte Teilnahmegebühr sofort fällig. Absagen bedürfen in jedem Fall der Schriftform (per E-Mail an info@ire.education). Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile, die von Teilnehmenden durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden können, werden nicht rückvergütet.

Teilnehmende können ihre Veranstaltungsplätze nicht untereinander tauschen oder Vertreter:innen benennen. Sie können allerdings schriftlich Vorschläge machen. Die Veranstaltungsplatzvergabe ist allein Angelegenheit der IRE GmbH.

Ein Veranstaltungsplatz gilt im Einvernehmen von Teilnehmenden und IRE GmbH als bestätigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine schriftliche (auch per E-Mail), verbindliche, vollständige Anmeldung liegt vor,
  • die speziellen Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung sind erfüllt,
  • dem:der Bewerber:in liegt eine schriftliche Veranstaltungsplatzbestätigung (auch per E-Mail) der IRE GmbH vor und die Veranstaltungsgebühr der kostenpflichtigen Veranstaltung wurde nachweislich bezahlt.

Die Veranstaltungsteilnehmenden halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf.